Rie23

2021
MODERNISIERUNG / ENTKERNUNG / ERWEITERUNG EHEMALIGE WOHNSTÄTTE ZU WOHNGEBÄUDE MIT WOHNGRUPPEN FÜR GEISTIG UND MEHRFACH BEEINTRÄCHTIGTE MENSCHEN

Durch einen Brandschaden ist die Wohnstätte für geistig beeinträchtigte Menschen, bestehend aus einer Villa und einem eingeschossigen Anbau aus 1982 nicht mehr benutzbar. Die Grundsatzentscheidung des Trägers besteht darin, den Standort durch einen grundsätzlichen Umbau zu reaktivieren. Dabei ist es wichtig, den in einer Zwischennutzung lebenden Bewohnern ihren Wohnort bald zurückzugeben. Planungsansatz ist die städtebaulich mögliche Verdichtung und die Anordnung von Wohnungen mit einem im Ergebnis deutlich vergrößerten Gebäudevolumen. Somit ist sowohl das Wohnen von Menschen mit geringeren Betreuungsbedarfen als auch anderen möglich.

Die kompakte Kubatur der Bestandsvilla entspricht der vor Ort typischen Bebauung. Der Anbau ist in ähnlicher Form als separater Baukörper lesbar und ordnet sich in seiner reduzierten Ausführung dem Altbau unter.

Fotos © Till Schuster